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    Wichtige Änderungen im Kauf- und Werkvertragsrecht zum 1.1.18: AGB sollten geprüft werden

    Bild: © Alexander Limbach - stock.adobe.com

    von RA Dr. Oliver Habel, tecLEGAL Habel Rechtsanwälte, München

    | Zum 1.1.18 sind im BGB Änderungen im Kauf- und im Werkvertragsrecht in Kraft getreten. DR stellt drei für das Kaufrecht praxisrelevante Änderungen vor und gibt Empfehlungen zur AGB-Gestaltung. |

    Gesetzesänderungen zum 1.1.18

    Zum 1.1.18 sind im BGB Änderungen im Kauf- und besonders im Werkvertragsrecht in Kraft getreten. Besonders praxisrelevant sind diese drei:

     

    • 1. Ein verschuldensunabhängiger Anspruch auf Ersatz von Ein- und Ausbaukosten bei Nachbesserung von Mängeln besteht nun auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr.