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    Was zu löschen ist ‒ erste Erfahrungen mit dem NetzDG

    Bild: © glisic_albina - stock.adobe.com

    | Seit 7 Monaten greifen die Vorschriften des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Da Hasskommentare, Verleumdungen und Bedrohungen das Internet immer stärker fluten, sind die Netzwerkbetreiber nun gesetzlich verpflichtet, den digitalen Unrat zu entfernen. Aber wie effektiv geschieht das in der Praxis? |

     

    Die Süddeutsche Zeitung berichtet und nennt Zahlen, wie oft Inhalte gemeldet wurden und die Betreiber reagierten: Was das NetzDG mit Deutschland macht.

     

    Die Betreiber müssen rasch reagieren, denn „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ sind innerhalb von 24 Stunden, nachdem eine Beschwerde eingegangen ist, zu entfernen (§ 3 Abs. 2 NetzDG). Andere rechtswidrige Inhalte sind unverzüglich, i. d. R. innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Beschwerde zu entfernen oder zu sperren, wobei die Frist unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden darf. Betroffene müssen sich zunächst direkt bei dem Netzwerk beschweren, auf dem der beanstandete Inhalt (z. B. ein Hasskommentar) gepostet wurde. Die Netzwerke stellen entsprechende Meldeformulare bereit. Kümmert sich der Betreiber nicht darum, die Einträge zu löschen oder zu sperren, können Betroffene dies auf der Website des Bundesamts für Justiz online melden.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 45424574