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  • · Strafrecht

    Verwendung von Gesichtserkennungssoftware als Beweismittel im Strafverfahren

    Bild: © artem - stock.adobe.com

    von RAin Diana Nadeborn, FAin für Strafrecht, Berlin, IT-Strafrecht Blog: www.iww.de/s2188

    | Computer kann man nicht nur nutzen, um Straftaten zu begehen, sondern auch, um solche zu verfolgen. Software zur Auswertung riesiger Mengen von Bildern und Videos, für die Polizeibeamte Jahre brauchen würden, steht zur Verfügung. Allein, es fehlt an der gesetzlichen Grundlage. Die Polizei in Hamburg preschte vor und setzt seit 2018 eine Gesichtserkennungssoftware ein, bevor der Gesetzgeber ein spezielles Gesetz dafür geschaffen hat. Was die Software kann und was gegen ihren Einsatz spricht, wird im Folgenden diskutiert. |

    Täteridentifizierung mittels Software

    Zur Aufklärung von Straftaten während des G20-Gipfels in Hamburg am 7.7.17 und 8.7.17, bei dem die rund 31.000 eingesetzten Polizisten Ausschreitungen nicht verhinderten, wurde in Hamburg die Sonderkommission „Schwarzer Block“ ins Leben gerufen. Sie führte Anfang 2019 mehr als 3.500 Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen Landfriedensbruch, Körperverletzung und Sachbeschädigung (www.iww.de/s2933). Mit der Gesichtserkennungssoftware „Videmo 360“ wollte die Polizei ganz neue Wege beschreiten. Sie wollte neben eigenem Material insbesondere Videos von acht S-Bahnhöfen auswerten lassen, indem zunächst ‒ im Vorfeld strafrechtlicher Ermittlungen ‒ individuelle Gesichts-IDs (Templates) erstellt wurden. Im Anschluss daran gleicht die Polizei bis heute Gesichts-IDs mit den Bildern einzelner Tatverdächtiger ab, die im Rahmen von erkennungsdienstlichen Maßnahmen während des G20-Gipfels erhoben wurden.

     

    Anders als bei dem Bildabgleich in Echtzeit, welcher im Testbetrieb am Bahnhof Berlin-Südkreuz erfolgte, baute die Hamburgische Polizei mit der Gesichtserkennungssoftware dauerhaft eine Datenbank mit betroffenen Personen auf, gegen die zunächst kein Tatverdacht besteht. Damit führte in Hamburg allein die Benutzung bestimmter S-Bahnen und die Teilnahme an Demonstrationen zur Erfassung des Gesichtsprofils, welches dann analysiert und für die Strafverfolgung bereitgehalten wird. Die Sonderkommission will auf diese Weise