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  • · Strafverfahren

    Das Auto war Zeuge: Fahrzeughersteller geben Fahrerdaten an Ermittler heraus

    Bild: © metamorworks - stock.adobe.com

    von RAin Diana Nadeborn, FAin für Strafrecht, Berlin, IT-Strafrecht Blog: www.iww.de/s2188

    | Fahren Sie BMW, Mercedes oder Renault? Dann stehen den Ermittlern im Falle eines Strafverfahrens besonders viele digitale Beweismittel gegen Sie zur Verfügung. Nach einer im Januar 2020 veröffentlichten Untersuchung verwenden die genannten Hersteller Navigationssysteme, die fortlaufend umfangreich Daten aus dem Fahrzeug speichern und an den Hersteller senden. Der Fahrer hat keine Einflussmöglichkeiten hierauf. |

    Diese Daten werden gespeichert und übermittelt

    Navigationssysteme von BMW, Mercedes und Renault, die im Auftrag des ADAC untersucht wurden, speichern u. a. folgende Daten und übermitteln sie an den Hersteller:

     

    • Von den Navigationssystemen gespeicherte und übermittelte Daten
    • Zur Fahrtroute: GPS-Position des Fahrzeugs
    • Zum Fahrstil:
      • die erreichte Maximal-Drehzahl des Motors mit jeweiligem Kilometerstand
      • die Dauer, wie lange der Fahrer in verschiedenen Modi des Automatikgetriebes (Dauer/Manuell/Sport) unterwegs war
      • Zahl der Gurtstraffungen, etwa aufgrund starken Bremsens
    • Zur Anzahl der Fahrer: die Zahl der Verstellvorgänge des elektrischen Fahrersitzes

     

    (Quelle: ADAC, „Diese Daten sammelt ein modernes Auto“)