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  • · Unfallschadensregulierung

    Unfall zwischen E-Scooter und Pkw

    Bild: © Daniel Ernst - stock.adobe.com

    | Ausgerechnet aus der Radlerstadt Münster/Westf. stammt die ‒ soweit ersichtlich ist ‒ erste veröffentlichte Entscheidung zum Neulandthema E-Scooter-Unfall. Das dortige LG hat die Klage einer Pkw-Eigentümerin abgewiesen (9.3.20, 08 O 272/19). |

     

    Unter Begleitumständen, die von den Parteien vor allem in der Ampelfrage unterschiedlich dargestellt werden, war es zwischen dem Pkw der Klägerin und einem E-Scooter, gesteuert von dem Bekl. zu 1) und haftpflichtversichert bei der Bekl. zu 2), zur Kollision gekommen. Die Klägerin behauptet, die Ampel habe für sie Grün gezeigt. Neben ihr habe sich noch ein weiteres Fahrzeug auf der rechten Fahrspur befunden, das ebenfalls über Grün gefahren sei. Sie behauptet weiter, der Beklagte zu 1) sei von einer Querungshilfe kommend, aus Sicht der Klägerin von links, plötzlich vollkommen unvermittelt und in unberechtigter Weise sowie ohne auf den fließenden Verkehr zu achten, auf die Straße gefahren. Aus diesem Grunde hätte sie den E-Scooter viel zu spät wahrnehmen und den Unfall daher nicht vermeiden können.

     

    Das LG hat drei Zeuginnen vernommen und die Klage dann abgewiesen. Die Kammer hat sowohl eine Haftung des Halters des E-Scooters als auch eine Haftung des Bekl. zu 1) als Fahrer nach § 18 StVG mit Rücksicht auf § 8 Nr. 1 StVG verneint. Als Anspruchsgrundlage blieb damit nur eine deliktische Haftung des Fahrers des E-Scooters. Von einem unfallursächlichen Fehlverhalten konnte sich das Gericht nicht überzeugen. Das ging zulasten der beweispflichtigen Klägerin.

    Quelle: ID 46585154