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  • · Urheberrecht

    Rechtsverletzungen ‒ Haftung von Online-Plattformen: Der EuGH muss entscheiden

    Bild: © Rawpixel Ltd. - stock.adobe.com

    von RA Bernhard Buchner, FA für Urheber- und Medienrecht, FA für Informationstechnologierecht, München

    | Die Frage der Haftung von Online-Plattformen für Inhalte, die nicht von den Betreibern der Plattform, sondern von den Plattformnutzern in rechtswidriger Weise auf solche Plattformen hochgeladen werden, beschäftigt Rechteinhaber, Plattformen und Gerichte schon seit längerer Zeit. Parallel besteht seit einiger Zeit auf EU-Ebene das Bestreben, die Haftung zumindest bestimmter Plattformen gesetzgeberisch zu regeln; in der rechtspolitischen Diskussion um die Urheberrechtsrichtlinie prallen Interessen der Rechteinhaber mit den Verfechtern eines „freien“ Internets und großen Internetkonzernen in teilweise heftiger Weise aufeinander. |

    Besonderheiten von Videoplattformen und Sharehosting-Diensten

    „Videoplattformen wie YouTube oder Sharehosting-Dienste wie Uploaded haben besondere Eigenschaften und Charakteristika, die bei der Frage der Haftung der Plattformen Berücksichtigung finden müssen und sie von anderen Diensten wie reinen Webspace-Providern, aber auch von Cloud-Diensten wie Dropbox unterscheiden.

     

    Auf Plattformen wie YouTube oder Uploaded befinden sich große Mengen an Inhalten, die von Nutzern der Plattformen (den „Uploadern“) in rechtswidriger Weise (d. h. ohne Lizenz/Erlaubnis der Rechteinhaber) hochgeladen wurden und die so für andere Nutzer zum Zugriff oder Download zur Verfügung stehen. Dieser Umstand ist den Betreibern der Plattformen auch grundsätzlich bekannt. Um möglichst viele Uploader dazu zu bringen, Inhalte auf die Plattform zu laden, unterhalten die Plattformbetreiber ein Anreizsystem, das das Hochladen von besonders attraktiven Inhalten ‒ dies sind i. d. R. urheberrechtlich geschützte Inhalte ‒ fördert. YouTube etwa beteiligt Uploader prozentual an den generierten Werbeeinnahmen, Uploaded bietet eine Vergütung abhängig von der Zahl der Downloads. Das Hochladen von Inhalten auf eine solche Plattform ist dabei i. d. R. kostenlos und weitgehend anonym möglich.