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  • · Verbraucherschutz

    BGH: Gehört die Telefonnummer in die Widerrufsbelehrung?

    Bild: © Stockfotos-MG - stock.adobe.com

    von Martin Rätze, Diplom-Wirtschaftsjurist, Kanzlei Wienke & Becker, Köln

    | Schon mehrfach mussten sich Gerichte mit der Frage beschäftigen, ob Online-Händler verpflichtet sind, innerhalb der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer anzugeben. Zuletzt ließ das OLG Schleswig die Revision zu dieser Frage nicht zu, weil es angeblich eine einheitliche Rechtsprechung dazu gäbe. In einem anderen Verfahren wurde die Revision zugelassen und der BGH (7.3.19, I ZR 169/17) hat jetzt den EuGH angerufen. |

    Fragen des BGH an den EuGH

    Im Verfahren zweier Erotik-Versandhändler hat der BGH das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens zwei Fragen gestellt:

     

    • 1. Ist eine Telefonnummer „verfügbar“ im Sinne der Gestaltungshinweise zur Muster-Widerrufsbelehrung, wenn der Unternehmer eine Telefonnummer im Impressum oder auf der Startseite seines Online-Shops nennt?