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  • · Verdeckte Ermittler im Netz

    Ermittlungserfolge gegen die digitale Schattenwirtschaft

    Bild: © BillionPhotos.com - stock.adobe.com, Montage: IWW Institut

    von RAin Diana Nadeborn, FAin für Strafrecht, Berlin, IT-Strafrecht Blog: www.iww.de/s2188

    | In einem sog. Underground-Economy-Forum tauschen sich Nutzer u. a. über die Begehung von Straftaten aus und bieten die dafür erforderlichen Waren und Dienstleistungen an, welche die Betreiber in verschiedene Kategorien aufteilen. DR stellt die aktuelle Rechtslage dazu dar, wie Polizisten im Darknet mit Tatverdächtigen kommunizieren und gibt einen Ausblick auf den Gesetzesentwurf des Innenministeriums zu 163g StPO-E. |

    Meilensteine in den Ermittlungen

    Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2019 beachtliche Ermittlungserfolge erzielt. Am 3.7.19 wurde der Administrator des ehemals größten deutschsprachigen Underground-Economy-Forums „Fraudsters“ festgenommen. In diesem Forum, wo vorwiegend mit Betäubungsmitteln, Daten und gefälschten Urkunden gehandelt wurde, waren im Juli 2019 mehr als 30.000 Nutzer registriert. Durchsuchungen und Festnahmen des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz richteten sich am 26.9.19 außerdem gegen ein als „Cyberbunker“ bekanntes Rechenzentrum. Dort wurden Underground-Economy-Foren gehostet. „Fraudsters“ und „Wall Street Market“ gehörten zu deren bekanntesten Kunden. Die Betreiber des Wall Street Market, bei dem weit über eine Mio. Nutzer registriert waren, hatte das Bundeskriminalamt bereits am 23.4.19 festgenommen.

    Generelle Funktionsweise der Foren

    Die Nutzer melden sich in den Foren unter Pseudonymen an. Wenn ein Nutzer als gewerblicher Händler auftreten möchte, muss er beim Foren-Betreiber eine Art entgeltliche Lizenz als „Vendor“ bzw. „Multivendor“ erwerben. Mit dieser Lizenz können die Händler z. B. Inserate schalten. Zu dem professionellen Aufbau eines Marktplatzes gehören ein Beschwerdemanagement und ein Treuhandsystem, bei dem der Käufer den Kaufpreis zunächst an den Marktplatz zahlt, der ihn wiederum erst nach erfolgreichem Abschluss des Geschäfts an den Verkäufer auszahlt.