· Nachricht · Verfahrensrecht
Persönlicher Eindruck vor dem Richter in einer Videogerichtsverhandlung steht dem in Präsenz gleich
| Es liegt kein Verfahrensfehler vor, wenn sich das Gericht statt der Online-Befragung nicht in Präsenz einen persönlichen Eindruck macht (BSG 4.11.21, B 9 SB 76/20B = NJW 22, 1639). Beide Varianten stellen eine zulässige Form der mündlichen Verhandlung dar. |
Denn in einer Videogerichtsverhandlung wird nur der Aufenthaltsort, nicht aber die richterliche Überzeugungsfindung ersetzt. Videogerichtsverhandlungen werden damit in ihrem praktischen Einsatz gestärkt (Quelle: RA-MICRO News, mehr lesen unter iww.de/s6507).
(mitgeteilt von RA Dr. Stefan Rinke, Berlin)
Quelle: Ausgabe 07 / 2022 | Seite 111 | ID 48408245