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  • · Wettbewerbsrecht

    Irreführung durch Internetwerbung eines Hotels mit sterneähnlichen Symbolen

    Bild: © Arkady Chubykin - stock.adobe.com

    von RAin Jennifer Bender, Bonn (www.medi-ip.de)

    | Das OLG Celle (30.1.18, 13 U 106/17) hat einen Unterlassungsanspruch wegen irreführender Werbung als gegeben erachtet, weil das Hotel der Beklagten im relevanten Zeitraum nicht von einer neutralen Stelle ausgezeichnet worden, seine Internetwerbung jedoch mit sterneähnlichen Symbolen versehen war. |

    Sachverhalt

    Die Parteien stritten darüber, ob die Internetseite eines Hotels mit sterneähnlichen Symbolen werben durfte, denen damals weder eine aktuelle Hotelklassifizierung des Deutschen Hotel und Gaststättenverbands (DEHOGA), der bis zu 5 goldfarbene, 5-zackige Sterne vergibt, noch einer anderen neutralen Stelle zugrunde lag. Die Internetwerbung für das durch die Beklagte in W. betriebene Hotel H. war mit der fettgedruckten Zeile „G.-Hotel H. *** Familie Sch.“ überschrieben. Nach Auffassung der klagenden Wettbewerbszentrale handelte es sich bei den hinter den Worten G.-Hotel H. gereihten Symbolen um Sterne, die Beklagte sah darin Blüten. Die Beklagte wurde von der Klägerin erfolglos abgemahnt. Wenige Monate später erhielt sie drei Sterne des DEHOGA mit der Berechtigung, diese bis 2020 zu führen.

     

    Die auf Unterlassung und Zahlung einer Abmahnpauschale in Höhe von 267,50 EUR gerichtete Klage wurde erstinstanzlich durch das LG Verden abgewiesen. Mit der hiergegen eingelegten Berufung begehrte die Klägerin von der Beklagten neben der Abmahnpauschale im Wesentlichen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr selbst oder durch Dritte am Hotelbetrieb, in gedruckten Werbeunterlagen oder sonst mit Hinweisen auf eine Sterneklassifizierung zu werben, sofern dem keine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe der deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt. Das OLG kam zu dem Ergebnis, dass die Ansprüche der Klägerin ‒ mit Ausnahme des inhaltlich zu weitreichend formulierten Unterlassungsgebots ‒ gegeben sind.