· Wettbewerbsrecht
Webseite der Stadt Dortmund rechtswidrig
| Das LG Dortmund hat jetzt entschieden: Die Webseite der Stadt Dortmund ist zu presseähnlich. Sie verstößt damit gegen Wettbewerbsrecht. |
Was war geschehen? Ein Dortmunder Verlag hatte geklagt. Er beanstandete, dass die Stadt nicht bloß über eigene Aktivitäten berichte. Sie veröffentliche darüber hinaus zahlreiche redaktionelle Beiträge über sonstige Themen. Hierdurch verletze die Stadt Wettbewerbsrecht.
Das LG Dortmund untersagte der Stadt nun die weitere Berichterstattung in dieser Form (8.11.19, 3 O 262/17). Sie habe als öffentlicher Träger gegen den Grundsatz der Staatsferne der Presse verstoßen, indem mehrere Beiträge zu presseähnlich gewesen seien (u. a. über die Deutschen Meisterschaften im Unterwasserrugby und das langjährige Bestehen eines kleinen Geschäfts). Damit sei auch Wettbewerbsrecht verletzt.
Den Streitwert setzte das Gericht auf 100.000 EUR fest.