· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Kabinett beschließt Elektronische Akte im Strafprozess
| Die Bundesregierung hat am 4.5.16 den vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs beschlossen. |
Der Gesetzentwurf sieht vor, die gesetzlichen Grundlagen für elektronische Akten im Strafverfahren zu schaffen. In den übrigen Verfahrensordnungen bestehen diese bereits. Für einen Übergangszeitraum ab 1.1.18 soll es möglich sein, elektronische Akten im Strafverfahren zu führen. Ab 1.1.26 soll dies dann verpflichtend und flächendeckend eingeführt werden.
Zugleich sollen die Vorschriften des Strafverfahrensrechts über den elektronischen Rechtsverkehr an die Vorschriften der übrigen Verfahrensordnungen angepasst werden. Diese wurden bereits durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.13 grundlegend modernisiert. Zudem werden im Zivilprozessrecht einige Vorschriften angepasst. Hierdurch wird künftig die Akteneinsicht auch in Zivilverfahren über ein elektronisches Akteneinsichtsportal ermöglicht. Daneben werden die Nutzungspflichten für professionelle Rechtsanwender im gerichtlichen Mahnverfahren erweitert (Bundesrat-Drucksache 236/16).