· Nachricht · Analoger Postverkehr
Behörde lehnt Post ab? Moment mal …
| Das OVG Saarland betont aktuell: Die Pflicht einer Behörde, an sie gerichtete Post anzunehmen, reicht weit. Stehen im Adressfeld die Zusätze „persönlich“ sowie der unterstrichene Name eines Mitarbeiters, ist das nicht automatisch als private Post zu werten. |
Der Kläger hatte das Schreiben wie folgt adressiert: Bundespolizei Inspektion Bexbach, Herrn [..] persönlich, Straße/PLZ. Der Adressat verweigerte die Annahme, bzw. setzte auf den Umschlag den handschriftlichen Vermerk „bitte zurück an den Absender“.
Der Kläger klagte zum VG, da die Annahme begründungslos verweigert sei. Seinen gleichzeitig gestellten Prozesskostenhilfe-Antrag lehnte das Gericht ab. Hiergegen wehrte sich der Kläger mit einer Beschwerde. Das OVG Saarland gab ihm Recht und bejahte PKH (OVG Saarland 23.11.17, 2 D 698/17, Abruf-Nr. 199582).
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