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  • · Nachricht · Anwaltshaftung

    Instanzanwalt haftet für die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    | Übernimmt es ein Instanzanwalt, im Auftrag seiner Partei nach seiner Wahl einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt mit der Einlegung einer zugelassenen Revision zu beauftragen, will dieser das Mandat aber nur nach Abschluss einer Honorarvereinbarung übernehmen, muss sich der Instanzanwalt vergewissern, dass die Honorarvereinbarung mit seinem Mandanten rechtzeitig abgeschlossen wird, und andernfalls einen anderen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt beauftragen ( BGH 5. 6. 14, IX ZR 239/13 ). |

     

    Der BGH-Anwalt hatte Bereitschaft zur Übernahme des Mandats bekundet, die Übernahme aber vom Abschluss einer Honorarvereinbarung abhängig gemacht. An das Angebot halte er sich befristet gebunden. Der Instanzanwalt hat auf die Mail hin nichts weiter unternommen.

    Quelle: ID 42827752