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  • · Nachricht · Anwaltshaftung

    Sorgfaltspflicht: Spam-Filter täglich kontrollieren!

    | Ein Rechtsanwalt verletzt seine Pflichten aus dem Mandatsvertrag, indem er seinen Spam-Filter nicht täglich kontrolliert, wenn er seine Mail-Adresse für den geschäftlichen Verkehr eröffnet hat. |

     

    Das hat das LG Bonn (10.1.14, 15 O 189/13, Abruf-Nr. 141594) entschieden und damit deutlich gemacht, dass der elektronische Rechtsverkehr neue Pflichten mit sich bringt und ein Nachdenken über die (elektronischen) Kanzleiabläufe erfordert. So sieht das Gericht den Anwalt auch verpflichtet, per E-Mail eingehende Mitteilungen des Gegners sofort an den Mandanten weiterzuleiten.

     

    PRAXISHINWEIS | Dem elektronischen Rechtsverkehr gehört die Zukunft, wie das am 16.10.13 verkündete Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs zeigt (BGBl. I 13, 3786). Das Gesetz verpflichtet die Bundesrechtsanwaltskammer gemäß § 31a BRAO, zum 1.1.16 für jeden Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten, über das zukünftig die elektronische Kommunikation von Anwälten abgewickelt wird.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2015 | Seite 2 | ID 43130371