· Fachbeitrag · Aufbewahrungsfristen
Wann Sie welche Dokumente vernichten können
| Für Handakten und Buchhaltungsdokumente gelten zwei verschiedene Aufbewahrungsfristen, auch wenn die Buchhaltungsdokumente in der Handakte enthalten sind. Und selbst wenn der Anwalt berufsrechtlich die Akte länger aufbewahren muss, erlischt der Anspruch des Mandanten auf Herausgabe der Akte schon nach drei Jahren. Der folgende Beitrag erläutert, welche Dokumente Sie wie lange aufbewahren müssen und was Sie im Jahr 2021 entsorgen können. |
1. Unterscheiden Sie Handakte und Buchhaltungsdokumente
Alles, was mit Buchhaltungsdokumenten zu tun hat (also Belege, Rechnungen etc.), darf erst nach zehn Jahren vernichtet werden. Bei Handakten beträgt die Aufbewahrungsfrist sechs Jahre. Die Frist dafür beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mandat beendet wurde. Das heißt:
- Nach dem 31.12.20 dürfen Sie Buchhaltungsdokumente vernichten, die aus dem Jahr 2010 oder aus früheren Jahren herrühren.
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