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  • · Nachricht · Beobachtung eines Rechtsanwalts

    Verfassungsschutz muss vollständig Auskunft erteilen

    | Ein Anwalt aus Göttingen erfuhr aus Presseberichten, dass er vom Landes-Verfassungsschutz beobachtet wurde. Er forderte den Verfassungsschutz auf, Auskunft über die zu seiner Person gesammelten und gespeicherten Daten zu erteilen. Diese Forderung wurde teilweise erfüllt, aber auch teilweise verweigert ‒  verweigert wurde sie zu Unrecht, entschied nun das OVG Lüneburg (2.7.15, 14 PS 1/15). |

     

    Die geltend gemachten Geheimhaltungsgründe seien nicht nachzuvollziehen. Ihre Zuordnung unter Angabe von Seiten- oder Blattzahlen sei nur dem Gericht und nicht auch den Beteiligten gegenüber erfolgt. Das Recht der Beteiligten zur Stellungnahme wurde so verletzt.

     

    http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22004&article_id=135329&_psmand=134

    Quelle: ID 43509926