· Nachricht · Beobachtung eines Rechtsanwalts
Verfassungsschutz muss vollständig Auskunft erteilen
| Ein Anwalt aus Göttingen erfuhr aus Presseberichten, dass er vom Landes-Verfassungsschutz beobachtet wurde. Er forderte den Verfassungsschutz auf, Auskunft über die zu seiner Person gesammelten und gespeicherten Daten zu erteilen. Diese Forderung wurde teilweise erfüllt, aber auch teilweise verweigert ‒ verweigert wurde sie zu Unrecht, entschied nun das OVG Lüneburg (2.7.15, 14 PS 1/15). |
Die geltend gemachten Geheimhaltungsgründe seien nicht nachzuvollziehen. Ihre Zuordnung unter Angabe von Seiten- oder Blattzahlen sei nur dem Gericht und nicht auch den Beteiligten gegenüber erfolgt. Das Recht der Beteiligten zur Stellungnahme wurde so verletzt.
Quelle: ID 43509926