28.12.2015 · Fachbeitrag · Berufskleidung
OLG München: In AG-Zivilsachen ist die Robe keine Pflicht
| Ein Rechtsanwalt war vor dem AG ohne Robe erschienen, weswegen der Amtsrichter die Verhandlung abbrach und neu terminierte. Der Anwalt erhob eine Schadenersatzklage. Das OLG München hat nun der Vorinstanz widersprochen und klargestellt: Der Anwalt musste die Robe nicht tragen. |
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