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  • 23.12.2021 · Fachbeitrag · Berufung

    Begründung kann nicht nachgebessert werden

    | Ein Berufungsführer muss in seiner Rechtsmittelschrift die Umstände darlegen, die das Urteil aus seiner Sicht infrage stellen. Eine unzulängliche Berufung kann laut BGH nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist nicht mehr geheilt werden. |