Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Berufungsbegründungsschrift

    Berufungskläger muss inhaltlich genau genug sein

    | Die Berufungsbegründung muss auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Es reicht nicht aus, wenn der Berufungskläger lediglich darauf verweist, was er in erster Instanz vorgetragen hat. Er muss verständlich angeben, welche und wieso er bestimmte Punkte des angefochtenen Urteils bekämpft ( BGH 20.10.15, VI ZB 18/15, Abruf-Nr. 180746) |

     

    Die Berufungsbegründungsschrift muss aber keine ausdrücklichen Berufungsanträge enthalten, wenn zu erkennen ist, dass die Partei ihr Klageziel, mit dem sie in erster Instanz unterlag, uneingeschränkt weiterverfolgt. Die Ausführungen des Berufungsklägers müssen auch nicht schlüssig, hinreichend substanziiert und rechtlich haltbar sein.

     

    http://www.iww.de/ak/quellenmaterial/id/180746

    Quelle: ID 43740432