· Fachbeitrag · Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
Kommt es, kommt es nicht? ‒ Probleme rund um beA-Einführung
| Ursprünglich sollten die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (beA) zum 1.1.16 und dann am 29.9.16 freigeschaltet werden. Nun sind weitere Verzögerungen wahrscheinlich. |
Der AGH Berlin hat der BRAK jetzt im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt, die elektronischen Postfächer zweier Anwälte ohne deren Zustimmung zum Empfang freizuschalten. Die BRAK hatte bereits früher darauf hingewiesen, dass es technisch nicht möglich ist, die Postfächer personenbezogen empfangsbereit einzurichten.
Erneut heißt es abwarten: Die BRAK hat mitgeteilt, dass sie wegen der jetzt bestehenden Gesetzes- und Rechtslage bis zum Abschluss des ‒ in einem Fall bereits eingeleiteten ‒ Hauptsacheverfahrens von der Einrichtung empfangsbereiter beAs für alle Anwälte in Deutschland absehen wird.
Hintergrund: Im vergangenen Jahr hatten zwei Anwälte vor dem AGH Berlin (I AGH 17/15, II AGH 16/15) beantragt, ihr elektronisches Postfach bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht einzurichten. Die Parteien einigten sich im Februar 2016 per Vergleich, den die BRAK dann aber widerrief.
Weiterführende Hinweise
- Poker um Starttermin: beA kann theoretisch „über Nacht“ freigeschaltet werden, AK 16, 42
- Fit für den elektronischen Rechtsverkehr: Vorteile für Ihre Kanzlei, AK, Sonderausgabe Februar 2016, http://iww.de/sl1731
- Presseerklärung der BRAK vom 9.6.16, www.iww.de/sl1892
- Aktuelle Hinweise zur beA-Einführung finden Sie auch hier: www.bea-abc.de, http://bea.brak.de