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  • · Nachricht · Betrug

    Amtsgericht warnt vor irreführenden Kostenrechnungen

    | Das Amtsgericht Osnabrück weist darauf hin, was im dortigen Handelsregister eingetragene Unternehmen in jüngster Zeit erneut falsche Kostenrechnungen erhalten. Diese erwecken bei oberflächlicher Betrachtung den Eindruck, sie stammten von einer Behörde. Unter irreführenden Bezeichnungen wie z.B. „Zentrale Justizstelle Justiz“, „Gewerbe und Handelsregister-zentrale“ oder „Handelsregisterzentrale“ werden Kostenrechnungen in meist dreistelliger Höhe erstellt. |

     

    Es besteht die Gefahr, dass Unternehmen daraufhin in der fälschlichen Annahme eine Buchung vornehmen, sie würden die Kosten für eine Eintragung in das Handelsregister begleichen. Tatsächlich stammen diese Kostenrechnungen aber nicht vom Registergericht. Das Amtsgericht Osnabrück empfiehlt ausdrücklich, entsprechende Kostenrechnungen sorgfältig zu prüfen.

     

    Die Redaktion von AK Anwalt und Kanzlei ergänzt den Hinweis dahingehend, dass diese Rechnungen nicht nur in Osnabrück versendet werden, sondern bundesweit. Warnen Sie Ihre Mandanten in entsprechenden Fällen daher möglichst frühzeitig.

    Quelle: ID 45840331