· Fachbeitrag · Büroorganisation
Anwalt darf Rechtsmittel nicht von Büropersonal prüfen lassen
| Der BGH hat entschieden, dass der Anwalt Rechtsmittel selbst prüfen muss. Er darf die Aufgabe nicht an sein Büropersonal delegieren. |
Der BGH (10.5.16, VIII ZR 19/16, Abruf-Nr. 186349) machte in seiner Entscheidung deutlich, dass es zu den nicht auf sein Büropersonal übertragbaren Aufgaben eines Rechtsanwalts gehört, Art und Umfang des gegen eine gerichtliche Entscheidung einzulegenden Rechtsmittels zu bestimmen. Zugleich ist es seine ebenfalls nicht auf sein Büropersonal abwälzbare Aufgabe, alle gesetzlichen Anforderungen an die Zulässigkeit des danach bestimmten Rechtsmittels in eigener Verantwortung zu prüfen und dafür zu sorgen, dass dieses Rechtsmittel innerhalb der jeweils gegebenen Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht eingeht.
FAZIT | Aufgaben zu delegieren ist in der Kanzlei wichtig ‒ aber bitte nicht an dieser Stelle. |