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Länder lehnen Vorschlag der EU-Kommission ab: Prozesskostenhilfe für Inhaftierte nicht ausnahmslos
| Der Bundesrat hat am 14.2.14 einen Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt. Er begrüßt zwar das Vorhaben, die Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten zu stärken. Es sei aber nicht geboten, inhaftierten Personen grundsätzlich (z.B. auch im Fall eines nur kurzen Freiheitsentzugs zur Identitätsfeststellung oder einer körperlichen Untersuchung) in allen Mitgliedstaaten unentgeltlichen Zugang zu einem Rechtsbeistand zu gewähren. |
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Quelle: ID 42538464