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  • · Nachricht · Bundesverfassungsgericht

    Sozietätsverbot gekippt: § 59a BRAO ist verfassungswidrig

    | Rechtsanwälte können auch mit Ärzten und Apothekern beruflich zusammenarbeiten, hat jetzt das BVerfG klargestellt und interprofessionelle Partnerschaften für zulässig erklärt ( BVerfG 12.1.16, 1 BvL 6/13 ). |

     

    Leitsatz

    Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 S. 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärztinnen und Ärzten oder mit Apothekerinnen und Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt.

     

    zur Entscheidung

    https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=1%20BvL%206/13

     

    Mehr dazu demnächst in AK Anwalt und Kanzlei

    Quelle: ID 43847613