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  • · Nachricht · Bußgeldverfahren

    Besorgnis der Befangenheit: Ehe zwischen Richterin und sachbearbeitendem Staatsanwalt

    | Sind Richterin und sachbearbeitender Staatsanwalt miteinander verheiratete, begründet dies, auch im Bußgeldverfahren, die Besorgnis der Befangenheit (AG Kehl 15.4.14, 5 OWi 304 Js 2546/14, Abruf-Nr. 141359 ). |

     

    Unerheblich ist es dabei, dass es sich hier nicht um ein Strafverfahren, sondern (lediglich) um einen Bußgeldverfahren handelt, in dem die Ermittlungen nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern von der Verwaltungsbehörde geführt wurden, die auch den Bußgeldbescheid erlassen hat. Denn nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Vorlage der Akten an die Staatsanwaltschaft gehen die Aufgaben der Verfolgungsbehörde auf diese über (§ 40 Abs. 4 S. 1 OWiG).

    Quelle: ID 42707206