· Fachbeitrag · Cloud-Computing
In drei Schritten zur „Anwaltswolke“
von Christian Noe B.A., Leipzig
| Eine Cloud zu nutzen ist vorteilhaft. Dokumente sind extern gespeichert und damit vor Datenverlust im Büro geschützt. Einmal in die Wolke geschoben, sind die Daten komfortabel von überall abrufbar. Geänderte Berufsvorschriften erleichtern es den Anwälten, diese praktische Technik zu nutzen. Wie man sich für die richtige Lösung entscheidet, erklärt dieser Beitrag in drei einfachen Schritten. |
1. Schritt: Worauf Anwälte achten müssen
Anwälte als Berufsgeheimnisträger müssen bei digitalen Angeboten vorsichtig sein. Werden mandatsbezogene Daten elektronisch weitergeleitet oder bei externen Dienstleistern aufbewahrt, muss die berufsrechtliche Schweigepflicht gewährleistet sein (§ 203 StGB).
Jedoch trat am 1.7.15 der neue § 2 BORA in Kraft. Er erlaubt es Anwälten, Daten extern zu speichern, wenn der Mandant einverstanden ist bzw. dies im Rahmen der Arbeitsabläufe der Kanzlei einschließlich Leistungen von Dritten üblich ist. Der Mandant sollte daher grundsätzlich informiert werden, dass die Kanzlei mit einer Cloud arbeitet und mandatsbezogene Daten extern gespeichert werden.
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