· Fachbeitrag · Cyberversicherung
Schutz vor den Folgen von Cyberkriminalität
von Frank Geuer, Essen
| Bei der Cyberversicherung handelt es sich um eine sehr junge Versicherungssparte, die als fakultative Zusatzversicherung Schäden im Zusammenhang mit Hackerangriffen oder sonstigen Akten von Cyberkriminalität absichert. Hatte eine Cyberversicherung bisher den Stellenwert eines Nischenprodukts, wird sie durch die stetig steigende Zahl von Cyberangriffen mittelfristig auf einer Stufe mit Feuer-, Haftpflicht- oder Produkthaftpflichtversicherungen einzuordnen sein und so eine Standardabsicherung für kleine bis große Unternehmen jeder Branche, also auch für Kanzleien, werden. |
1. Wofür leistet eine Cyberversicherung?
Versichert sind ‒ je nach Vertrag ‒ gerechtfertigte Haftpflichtansprüche (Drittschäden) aus dem Missbrauch der Daten, die im Betrieb gespeichert waren. Die Haftpflicht deckt u. a. Fremdschäden für die Folgen aufgrund von Verstößen gegen die Cybersicherheit, den Datenschutz sowie gegen Geheimhaltungspflichten und Datenvertraulichkeitserklärungen.
Darüber hinaus sind sog. Eigenschäden versichert. Das sind Beschädigung, Zerstörung, Veränderung, Blockierung oder Missbrauch der IT-Systeme, Programme oder elektronischen Daten infolge eines Hackereinbruchs.
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