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  • · Fachbeitrag · Datenschutz

    10 „populäre“ Mythen der DS-GVO

    von RA Heike Mareck, Externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund

    | „Kein Computer im Betrieb = keine DS-GVO“, „Die TOMs beziehen sich nur auf die Computer im Unternehmen“, „Ein SSL-Zertifikat sorgt lediglich für ein besseres Google-Ranking“. Die derzeit 10 populärsten DS-GVO-Irrtümer aus Unternehmen, Betrieben und Kanzleien im Fakten-Check. |

    1. Kein Computer im Betrieb = keine DS-GVO

    Nein. Auch Betriebe, die „nur“ mit einem Kunden-Karteikasten ‒ geordnet nach einem System, zum Beispiel Namen ‒ arbeiten, sind von der DS-GVO betroffen. Insbesondere kleine Betriebe sowie Vereine sind hier häufig falsch informiert. Ausgenommen sind lediglich Daten für ausschließlich persönliche und familiäre Tätigkeiten.

    2. Die TOMs beziehen sich nur auf die Computer

    Nein. Für die Aufsichtsbehörden sind durchaus auch die Maßnahmen der Zutrittskontrolle in das Gebäude wichtig. Hierbei sind unter anderem folgende Fragen interessant: