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  • · Fachbeitrag · Datenschutz

    Was Kanzleien jetzt tun sollten, wenn sie eine Facebook-Fanpage betreiben

    von RA Heike Mareck, zertifizierte Externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund, www.kanzlei-mareck.de

    | Im Juni 2018 entschied der EuGH, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage datenschutzrechtlich neben Facebook verantwortlich ist. 3 Monate später beschloss die Datenschutzkonferenz der deutschen Datenschutzbehörden: Der Betrieb einer Facebook-Fanpage sei rechtswidrig, wenn keine Vereinbarung mit dem Betreiber vorliegt. Nun hat Facebook reagiert, indem es überraschend eine Vereinbarung („Page Controller Addendum“) als Teil der AGB veröffentlichte. Doch sind die Kanzleien, die eine Facebook-Fanpage betreiben, jetzt sicher? Und müssen sie noch was tun? |

    1. Die Inhalte der Zusatzvereinbarung

    Nachdem die EuGH-Richter (EuGH 5.6.18, C-210/16) deutlich machten, dass neben Facebook auch der Betreiber verantwortlich ist, reagierte Facebook erst einmal nicht. Erst als die Datenschutzkonferenz (DSK) im September 2018 deutlicher wurde, kam ‒ quasi über Nacht ‒ die Reaktion aus Irland: Facebook stellt ein Dokument mit dem Titel „Seiten-Insights-Ergänzung bezüglich des Verantwortlichen“ zur Verfügung (www.iww.de/s1969). Zwar wird nicht ausdrücklich darauf verwiesen, dass es sich um die Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach der DS-GVO handelt. Dieses ergibt sich aber aus dem anschließenden Text. Zudem gibt Art. 26 DS-GVO auch keine spezielle Benennung der Vereinbarung vor. Das Addendum gilt für den Fall, dass ein Seitenbetreiber die Funktion „Seiten-Insights“ nutzt.

     

    PRAXISTIPP | Was sind Facebook Insights? Die Facebook Insights, die Seitenstatistiken, sind eine Analysegrundlage für den Erfolg der eigenen Fanpage. Sie beantworten u. a. diese Fragen: Wie hoch ist die Anzahl der erreichten Nutzer? Wie viele Personen haben Beiträge kommentiert, geteilt etc.? Was spricht die Zielgruppe an? Welche Art des Posts ist am erfolgreichsten?