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  • · Nachricht · Digitalisierung

    Mit „LX Gesetze“ selbst kommentierte Paragrafen auch offline lesen

    | Die bereits im Jahr 2016 gestartete digitale Textsammlung und Gesetzesdatenbank „LX Gesetze“ assistiert Nutzern am PC oder auf mobilen Geräten mit aufgeräumten Arbeitsflächen ( https://lxgesetze.de ). Besonders die smarten Funktionen der App beschleunigen die anwaltliche Arbeit an Schriftsätzen oder im Gespräch mit Mandanten. |

     

    Wer online aktuelle Gesetzestexte nachschlagen will, tut dies häufig auf kostenlosen Internetseiten wie www.gesetze-im-internet.de, dejure.org oder buzer.de. Zu den Angeboten mit einem Gratis- und einem Bezahlmodell gehört „LX Gesetze“, deren Stärken vor allem in der mobilen iOS-App liegen (für Android wird bisher keine App angeboten). Praktisch ist es, von Internetzugängen unabhängig zu sein: 14 Gesetze lassen sich stets offline nutzen, in den Bezahlversionen sind es jeweils über 1.000. Es werden drei kostenpflichtige Zugänge angeboten, darunter ein individuelles für Mehrfachnutzung in Großkanzleien oder Unternehmen. Die Bezahlversion „LX Pro“ kann einen Monat kostenlos getestet werden ‒ der Bezug endet automatisch.

     

    Die Datenbank punktet auf kleinen Bildschirmen mit übersichtlich strukturierten Oberflächen und Gliederungen ‒ Gesetze und Vorschriften sind schnell aufgerufen. Volltextsuchen in einzelnen Gesetzen sind möglich, die Schnellnavigation lässt Nutzer rasch zwischen einzelnen Vorschriften hin- und herspringen. Paragrafen oder Abschnitte können farblich markiert und kommentiert werden, wobei die Einträge dank smarter Technologie erhalten bleiben: Ändern sich an Gesetzen später z. B. Titel, Ziffern oder Formatierungen, bleibt der Inhalt aber gleich, werden auch Kommentare und Anmerkungen überführt bzw. angepasst und auf allen mobilen Geräten synchronisiert. Ferner lässt sich die Datenbank farblich, typografisch und mit integrierbaren Logos dem Kanzleibranding angleichen, sodass „LX Gesetze“ am Bildschirm visuell wie eine kanzleieigene Datenbank erscheint.

    (mitgeteilt von Christian Noe B. A., Göttingen)

    Weiterführende Hinweise

    • Auf dem Weg zur papiersparsamen Kanzlei, AK 23, 137
    • Wie Kanzleien online auf sich aufmerksam machen können, AK 19, 52
    Quelle: Ausgabe 03 / 2024 | Seite 37 | ID 49871006