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Rheinland-Pfalz setzt erstmals VR-Brillen zur Tatortbegehung ein
| Die virtuelle Verfahrensführung ist ‒ zumindest in Form von Videogerichtsverhandlungen ‒ schon in der Gerichtspraxis angekommen. Rheinland-Pfalz machte nun den nächsten Schritt: Das LG Kaiserslautern testete im Prozess um die sog. Polizisten-Morde von Kusel die Möglichkeiten einer VR-Brille für eine virtuelle Tatortbegehung. |
Dazu begab sich der Vorsitzende Richter im Sitzungssaal mittels einer VR-Brille virtuell an den Tatort. Verfahrensbeteiligte, Zuschauer und Pressevertreter konnten den virtuellen Blick des Vorsitzenden über Leinwände verfolgen. So könnte virtuelle Realität künftig in komplexen und umfangreichen Verfahren, wie in Bausachen wegen technischer Details und Mängeln auf Großbaustellen, nach Verkehrsunfällen oder Großschadensereignissen zum Einsatz kommen. Umfangreiche Schriftsätze mit Bildergalerien und Privatgutachten könnten auf diese Weise überflüssig werden und zur Prozessoptimierung beitragen. Auf die Entwicklung insgesamt darf man gespannt sein. (Quelle: RA MICRO, mehr lesen unter iww.de/s7426)
(mitgeteilt von RA Dr. Stefan Rinke, Berlin)