· Nachricht · EGMR
Abhören der Kanzlei verletzt Menschenrecht
| Zum Zwecke strafrechtlicher Ermittlungen wurde die Kanzlei eines rumänischen Rechtsanwalts abgehört. Dies verletzte das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art. 8 EMRK (EGMR 3.2.15, 30181/05, http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-150776#{%22itemid%22:%5B%22001-150776%22%5D} ).
Das europäische Gericht entschied, dass die Telekommunikationsüberwachung hier unverhältnismäßig und in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig war und sprach dem Anwalt 4.500 EUR Schadenersatz zu.
Quelle: Europa im Überblick, DAV, Büro Brüssel
Quelle: ID 43207790