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  • · Nachricht · EGMR

    Abhören der Kanzlei verletzt Menschenrecht

    | Zum Zwecke strafrechtlicher Ermittlungen wurde die Kanzlei eines rumänischen Rechtsanwalts abgehört. Dies verletzte das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art. 8 EMRK (EGMR 3.2.15, 30181/05, http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-150776#{%22itemid%22:%5B%22001-150776%22%5D} ).

     

    Das europäische Gericht entschied, dass die Telekommunikationsüberwachung hier unverhältnismäßig und in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig war und sprach dem Anwalt 4.500 EUR Schadenersatz zu.

     

    Quelle: Europa im Überblick, DAV, Büro Brüssel

    http://anwaltverein.de/downloads/EiUe-5-15.pdf 

    Quelle: ID 43207790