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  • · Nachricht · Eingescannte Unterschrift

    PDF-Datei wahrt Schriftform und Unterschriftserfordernis

    | Eine Beschwerdeschrift ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald bei dem Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige Beschwerdeschrift enthaltenden PDF-Datei vorliegt. |

     

    Ist die Datei durch Einscannen eines von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten handschriftlich unterzeichneten Schriftsatzes hergestellt, ist auch dem Unterschriftserfordernis des § 64 Abs. 2 S. 4 genügt (BGH 18.3.15, XII ZB 424/14, Abruf-Nr. 176266).

    Quelle: ID 43338297