· Nachricht · Einheitlicher Zahlungsverkehr in Europa
SEPA-Verfahren: Ab Februar 2014 im Kanzleialltag zu beachten
| Zum 1.2.14 wird der Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht: Das EU-weit geltende SEPA (Single Euro Payments Area)-Verfahren löst nationale Zahlverfahren ab. |
Was müssen Sie im Kanzleialltag beachten? Da die Kontonummer und Bankleitzahl durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) ersetzt werden, sollten Sie für Ihre Angaben z.B. auf Rechnungen, dem Briefkopf und im Kanzleiimpressum künftig ändern.
Weitere Einzelheiten unter
http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Zahlungsverkehr/SEPA/sepa.html
Quelle: ID 42314404