· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
beA: Fristverlängerung gewährt
von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz
| 36 Tage, bevor das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) starten sollte, hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) die Reißleine gezogen: Mit Pressemitteilung vom 26.11.15 informierte sie, dass das beA später kommt als zum 1.1.16. Die Qualität des beA entspreche noch nicht ihren Erwartungen. Daher werden die Postfächer für über 160.000 Anwälte erst angeboten, wenn alle vorgesehenen Schritte verlässlich funktionieren. |
1. Anwaltssoftware-Hersteller konnten nicht rechtzeitig starten
Dass die Aufgabe anspruchsvoll ist, wurde bereits auf dem 22. EDV-Gerichtstag 2013 klar. Die Aufgabe war jedoch anspruchsvoller als erwartet. Die Schnittstellen für die Anwaltssoftware-Hersteller wurden nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Erst im Laufe von 2016 kann damit gerechnet werden (Umsetzungsstand bea.brak.de/wann-kommt-das-bea/umsetzungsstand/).
2. Mitarbeiter-Karten noch nicht einsatzbereit
Es wäre ohnehin erst ab dem zweiten Quartal 2016 möglich gewesen, die Arbeit mit dem beA zwischen Rechtsanwalt und Mitarbeiter aufzuteilen. Die BRAK hatte diesen enormen Vorteil zwar mit der Pressemitteilung vom 7.10.14 angekündigt. Allerdings hat die Zertifizierungsstelle der BNotK erklärt, „dass sie anstrebt, die beA-Softwarezertifikate im ersten Quartal 2016 und die beA-Mitarbeiterkarten im zweiten Quartal 2016 ausliefern zu können“ (bea.bnotk.de/faq.html).
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