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  • 28.01.2020 · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    beA: Sicher ist sicher (genug)

    | Muss das beA Ende-zu-Ende verschlüsselt sein? Der AGH Berlin (14.11.19, I AGH 6/18, Abruf-Nr. 213628 ) hat dies verneint und die Klage mehrerer Anwälte gegen die BRAK abgewiesen. Aus den gesetzlichen Vorschriften zur Sicherheit des beA ergebe sich nicht, dass die elektronischen Anwaltspostfächer mit dieser Verschlüsselungstechnik bereitzustellen sind. |