· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
beA: So sollten Sie Ihre Schreiben an das Gericht strukturieren und benennen
von RA Christian Stake, Werne
| Wenn es um die Struktur und die Dateinamen von Schriftsätzen mit Anlagen geht, hat vermutlich jeder Rechtsanwalt sein eigenes System. Das ist kein Problem, wenn es um die eigenen Akten geht. Damit aber beim Versand per beA alles optimal zugeordnet werden kann, sollten gewisse Grundprinzipien beachtet werden. Der Beitrag zeigt, wie es die Gerichte gerne hätten. |
1. Vorgaben durch die Justiz
Um die elektronische Post bei den Gerichten schnellstmöglich dem richtigen Verfahren zuzuordnen und auch innerhalb der (elektronischen) Gerichtsakte eine einheitliche Struktur zu erhalten, geben mehrere Justizministerien Informationen heraus, wie Schriftsätze und Anhänge benannt werden sollen. Diese sind bundesweit überwiegend inhaltsgleich. Die Justizministerien bitten, dass beim elektronischen Postversand Folgendes beachtet wird.
a) Eine Nachricht ‒ ein Verfahren
Der wichtigste Grundsatz lautet: Eine Nachricht darf nur Inhalte zu einem einzigen Verfahren enthalten. Haben Sie zwei Schriftsätze in verschiedenen Verfahren beim gleichen Gericht einzureichen, müssen diese getrennt in zwei beA-Nachrichten versendet werden.
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