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  • · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    beA: Was Sie tun müssen, wenn ab dem 1.4.19 Nachrichten automatisch gelöscht werden

    von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de

    | Das beA ist ein Briefkasten und kein Archiv. Bisher konnten alle Nachrichten so lange im Postfach bleiben, bis man sie löschte. Jetzt läutet die BRAK den „Frühjahrsputz“ für das beA ein. Sie kündigt an, dass zum 1.4.19 das automatische Löschen von Nachrichten startet. |

    1. Automatisches Löschen startet zum 1.4.19

    § 31a Abs. 3 S. 4 BRAO berechtigt die BRAK, gespeicherte Nachrichten „nach angemessener Zeit“ zu löschen. Daher kündigt die BRAK an: „Nachdem nun eine gewisse Eingewöhnungsphase vorbei ist, wird die BRAK im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zum 1.4.19 das automatische Löschen von Nachrichten aus dem beA aktivieren.“

     

    § 27 RAVPV sieht hierzu vor: „Nachrichten dürfen frühestens 90 Tage nach ihrem Eingang automatisch in den Papierkorb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs verschoben werden. Im Papierkorb befindliche Nachrichten dürfen frühestens nach 30 Tagen automatisch gelöscht werden.“