· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
Das beA-Forum: Haben Sie alle Fristen im Griff?
von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de
| In vier Monaten beginnt eine neue Ära. Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) wird für alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland Pflicht. Wollen Sie Nachteile (für Anwalt und Mandanten) vermeiden, müssen Sie sich rechtzeitig darum kümmern, Ihr beA einzurichten. Wir zeigen, welche Auswirkungen diese gesetzliche Pflicht für alle Kanzleien, ob Einzelanwalt, in Bürogemeinschaft, Sozietät oder für Großkanzleien mit vielen Berufsträgern, hat. |
1. Pflicht ab 1.1.18
Wer sich bislang noch nicht mit beA befasst hat, sollte es jetzt in Angriff nehmen. Die Berufshaftpflichtversicherer werden keinen Deckungsschutz gewähren, wenn Sie versäumt haben, sich um Ihr beA zu kümmern.
Zum 1.1.18 beginnt die gesetzliche Pflicht nach § 31a Abs. 6 BRAO n.F.: „Der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten, sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach zur Kenntnis zu nehmen“ (Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 12.5.17, ausgegeben am 17.5.17, BGBl. 2017, 1121).
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