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  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    Das besonderes elektronische Anwaltspostfach (beA) ist heute in Betrieb gegangen!

    | Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist heute in Betrieb gegangen. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat damit das Kommunikationssystem gestartet, mit dem künftig alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten teilnehmen werden. |

     

    „Wir sind sehr froh, dass alle rechtlichen Hindernisse nun aus dem Weg geräumt werden konnten“, so Präsident Ekkehart Schäfer. Wann das beA starten darf, war zunächst unklar. Erst am 25.11.16 hob der AGH Berlin zwei einstweilige Anordnungen auf, die die Inbetriebnahme des beA vorübergehend verhinderten. Erwirkt hatten sie zwei Rechtsanwälte aus Berlin und Köln. Sie waren der Ansicht, dass die BRAK die für sie eingerichteten Postfächer nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung zum Empfang freischalten dürfe. Weil die Sicherheitsarchitektur des beA eine Freischaltung einzelner Postfächer nicht zulässt, konnte das gesamte System nicht starten.

     

    Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung klargestellt, dass die BRAK verpflichtet ist, das beA für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte empfangsbereit einzurichten. Eine Verpflichtung, das beA zu nutzen, sieht die Verordnung allerdings erst ab dem 1.1.18 vor. Dies genügte dem AGH. Bereits am 28.9.16 wies er deshalb den Antrag eines weiteren Rechtsanwalts zurück, der ebenfalls eine einstweilige Anordnung gegen das beA hatte erwirken wollen.

     

    Alle weiteren Details lesen Sie in AK Anwalt und Kanzlei. Schicken Sie uns Ihre Fragen zum beA. Wir beantworten sie gerne im Rahmen unserer Berichterstattung.

    Quelle: ID 44400831