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  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    Elektronischer Rechtsverkehr bei den Gerichten im Bezirk des Pfälzischen OLG Zweibrücken ausgedehnt

    | Zum 2.5.17 ist die Möglichkeit, auf elektronischem Weg mit dem Pfälzischen OLG Zweibrücken und den Gerichten seines Bezirks zu kommunizieren, deutlich erweitert worden. |

     

    Beim Pfälzischen OLG Zweibrücken ist es seit dem 2.5.17 möglich, in allen Verfahrensarten auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Das betrifft gleichermaßen Zivil- und Familiensachen, Strafsachen sowie Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

     

    Seit dem 2.5.17 ist der elektronische Rechtsverkehr in allen Verfahrensarten auch zu allen Landgerichten des Bezirks (Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz und Zweibrücken) und zu folgenden Amtsgerichten des Bezirks eröffnet: Frankenthal (Pfalz), Grünstadt, Kaiserslautern, Kusel, Rockenhausen, Germersheim, Kandel, Landau in der Pfalz, Landstuhl, Pirmasens und Zweibrücken. Das betrifft auch die Grundbuchämter bei den vorgenannten Amtsgerichten sowie alle Registergerichte und Insolvenzgerichte im Geschäftsbereich des Pfälzischen OLG. Letztlich ist ein elektronischer Datenaustausch auch mit dem gemeinsamen Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland möglich; für Rechtsanwälte besteht insoweit die Verpflichtung, Anträge in einer maschinell lesbaren Form zu übermitteln.

     

    Bei den Amtsgerichten Neustadt an der Weinstraße und Speyer wird der elektronische Rechtsverkehr in allen Verfahrensarten (einschließlich der Grundbuchämter) zum 6.6.17 sowie bei den Amtsgerichten Bad Dürkheim und Ludwigshafen am Rhein zum 26.6.17 eröffnet.

     

    Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt, die über Zertifizierungsdiensteanbieter bezogen werden kann. Eine Übersicht mit akkreditierten Anbietern und weitere Informationen finden Sie beim Verzeichnisdienst der Bundesnetzagentur. Die elektronischen Dokumente können unter Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) oder der virtuellen Poststelle des Landes Rheinland-Pfalz (VPS) übermittelt werden. Für die Anwaltschaft wird seit der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs am 28.11.16 eine einfachere rechtssichere Kommunikation mit den Gerichten unterstützt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (Einreichungsverfahren, technische Voraussetzungen, Bearbeitungshinweise usw.) finden Sie auf der Homepage des Ministeriums der Justiz, spezielle Informationen zum elektronischen Datenaustausch mit dem gemeinsamen Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland unter www.mahngerichte.de/onlineverfahren.
    Quelle: ID 44723856