· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
Nun geht es los: Das elektronische Anwaltspostfach beA ist da!
| Länger als erwartet hat es gedauert, aber jetzt ist es da: Das beA ist nun freigeschaltet. Bis zum 31.12.17 gilt es freiwillig für alle Anwälte, die ihre Bereitschaft zur Entgegennahme von Nachrichten erklärt haben. Ab dem 1.1.18 muss es dann zumindest passiv genutzt werden. |
Der Bundesrat hat am 23.9.16 der Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung - RAVPV) zugestimmt. Damit sind die letzten Hindernisse beseitigt worden.
1. Wie geht es nun weiter?
Damit gilt nun folgender Fahrplan, auf den Sie sich einstellen müssen:
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