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  • 24.04.2025 · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    Signierender Anwalt muss umgewandelte PDF-Datei kontrollieren

    | Bei der Umwandlung von einer Word-Datei in eine PDF-Datei muss der Anwalt die PDF-Datei überprüfen. Ist die PDF-Datei leer, kann die Partei keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlangen. Sie muss sich das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen. Der BGH hat damit noch einmal die Sorgfaltspflichten klargestellt, die den Anwalt bei der Übermittlung von Schriftstücken über das beA treffen. |