· Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr
So kommunizieren Sie mit dem Mandanten über das beA
von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de
| Verschlüsselt und sicher, so geht Kommunikation mit dem beA. Bisher konnten nur Rechtsanwälte, Gerichte und die Rechtsanwaltskammern an diesem geschlossenen Benutzerkreis teilnehmen und Nachrichten austauschen. Als Bestandteil des EGVP-Verbunds ist beA nun auch über die bestehende Infrastruktur für andere Personen erreichbar. Nach § 19 Abs. 2 RAVPV kann das beA auch für die elektronische Kommunikation mit anderen Personen genutzt werden, also auch mit Mandanten. Das ist für den Mandanten kostenlos. Ausgaben für Porto entfallen. Es sind jedoch Hürden zu überwinden, die für viele Mandanten zu hoch sein werden. |
1. Was muss der Mandant tun?
Der Mandant benötigt einen schnellen Zugang zum Internet und ein passendes Endgerät (PC oder Laptop, jedoch kein Smartphone) mit mindestens 2 GB Arbeitsspeicher und 2 GHZ Prozessor. Das Programm selbst benötigt 1 GB Speicherplatz. Es werden nur die Betriebssysteme Windows 7, Windows 8.1 und Windows 10 unterstützt. Man benötigt Administratorrechte für den lokalen Arbeitsplatzcomputer. Da die EGVP-Infrastruktur auf JAVA aufgebaut ist, muss auch die neueste JAVA-Version installiert sein.
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