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  • · Fachbeitrag · Elektronischer Rechtsverkehr

    Was macht eigentlich das beA?

    | Still und leise hat sich das beA aus der täglichen Wahrnehmung herausgeschlichen. Aber was passiert eigentlich aktuell? Am 15.4. fand eine außerordentliche Versammlung der BRAK statt. |

     

    Dort gab die Firma Secunet AG einen Zwischenbericht. Sie ist mit der Sicherheitsüberprüfung des beA-Systems beauftragt. Der Grundtenor des Berichts ist: Der Mangel am beA-System ist nicht so schwerwiegend, dass die grundlegende Architektur des Systems in Frage gestellt werden muss. Die bisher gefundenen Fehler und Schwachstellen können offenbar behoben werden.

     

    Das abschließende Gutachten wird nicht vor Ende Mai vorliegen. An der Beseitigung der Mängel wird bereits gearbeitet. Nachdem das Gutachten vorliegt, geprüft wurde und ggf. noch festgestellte Schwachstellen des Systems abgearbeitet wurden, wird eine Präsidentenkonferenz über die Wiederinbetriebnahme des beA entscheiden. Vorgesehen ist eine einmonatige Frist nach der Freischaltung des Systems. In dieser Zeit sollen sich die Nutzer registrieren und die neue client security aufspielen. Anschließend muss das beA verbindlich genutzt werden, wie es zum 1.1.18 realisiert werden sollte.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2018 | Seite 74 | ID 45261369