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  • · Nachricht · Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

    Qualifizierte Container-Signatur genügt den Anforderungen der ZPO

    | Die im EGVP-Verfahren eingesetzte qualifizierte Container-Signatur genügt den Anforderungen des § 130a ZPO ( BGH 14.5.13, VI ZB 7/13, Abruf-Nr. 131846 ). |

     

    Die qualifizierte Container-Signatur ist dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht nur die jeweils übersandte Einzeldatei, sondern die gesamte elektronische Nachricht umfasst, mit der die Datei an das Gericht übermittelt wird.

     

    Ebenso wie die Einzelsignatur stellt sie sicher, dass die Nachricht auf dem Weg vom Sender zum Empfänger nicht manipuliert worden ist. Sie ermöglicht die Feststellung, ob der Inhalt der übersandten Dateien verändert wurde. Darüber hinaus bietet die qualifizierte Container-Signatur eine der Einzelsignatur vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen des Verfassers, die übersandten Dokumente in den Rechtsverkehr zu bringen.

     

    Zu dem Beschluss gelangen Sie kostenlos auf unserer Homepage unter der Abruf-Nr. 131846.

    Quelle: ID 40106070