· Fachbeitrag · Erfahrungsaustausch
Die Tücken des beA-Adressverzeichnisses: Nicht jeder Empfänger will empfangen
| Nicht jeder, der im beA-Adressverzeichnis steht, wird hierüber auch erreicht! Diese Erfahrung hat RA und FA für SozialR Axel Denkert aus Lünen kürzlich mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gemacht. Er berichtet Folgendes: |
1. Beispiel aus der Praxis: Anträge an die DRV
Die elektronische Kommunikation der Anwälte untereinander und zwischen Anwälten und Gerichten und Behörden sollte inzwischen schon etabliert sein. Doch unterscheiden sich Theorie und Praxis immer wieder deutlich, z. B. wenn der Nutzer über das beA-Adressverzeichnis an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) der DRV bzw. der einzelnen Versicherungsträger senden möchte. Als ich Anträge an DRV Bund schicken wollte, bekam ich zwar einen Zustellnachweis. Tatsächlich wurde die DRV aber nicht tätig.
a) Die Reaktion der DRV
Erst auf meine Nachfrage (nicht über das beA!) erklärte die DRV Folgendes:
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