· Nachricht · Europarecht
Europäische Kommission veröffentlicht länderspezifische Empfehlung für Deutschland
| Die länderspezifische Empfehlung für das Jahr 2014 ist von der Europäischen Kommission am 2.6.14 veröffentlicht worden, und das Fazit ist: Nach wie vor bestehen Hürden, die der Erbringung freiberuflicher Dienstleistungen im Wege stehen. |
„Nach wie vor bestehen Markteintrittshindernisse und Hürden, die der Erbringung freiberuflicher Dienstleistungen im Wege stehen. Dazu gehören Anforderungen an die Rechtsform, in Bezug auf die Gesellschafter und an die berufliche Qualifikation. Die verschiedenen Regelungen für freiberufliche Dienstleistungen auf Länderebene weisen darauf hin, dass Spielraum dafür besteht, die mit dem geringsten Aufwand verbundenen regulatorischen Ansätze zu ermitteln und deren Anwendung bundesweit auszudehnen.“
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Brüssel
Ausgabe 10/2014 vom 13.6.14
Zum Text der Empfehlung:
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2014/csr2014_germany_de.pdf