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  • · Nachricht · FamFG

    Gericht kann über Rechtsmittel belehren, ohne es für zulässig zu halten

    | Allein aus dem Umstand, dass das Gericht erster Instanz gemäß § 39 FamFG über das statthafte Rechtsmittel belehrt, folgt nicht, dass es ein Rechtsmittel gegen seine Entscheidung namentlich wegen des Erreichens der Beschwerdesumme für zulässig erachtet und deshalb die Zulassung der Beschwerde nicht erwogen hat (BGH 27.5.14, XII ZB 565/13, Abruf-Nr. 141632 ). |

     

    Von Rechts wegen ist nichts dagegen zu erinnern, dass das Beschwerdegericht die für die Beschwerde erforderliche Beschwer von über 600 EUR (§ 61 Abs. 1 FamFG) als nicht erreicht angesehen und eine nachträgliche Zulassung der Berufung nicht erwogen hat.

    Quelle: ID 42722583